Hinweisgeber­schutzgesetz

Meldung von Hinweisen gemäß HinSchG

Hinweisgeber-Meldestelle

Im Rahmen unserer Verpflichtungen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben wir eine vertrauenswürdige Hinweisgeber-Meldestelle eingerichtet. Diese Meldestelle bietet allen internen und externen Hinweisgebern – einschließlich Mitarbeitenden, Leiharbeitnehmern, Geschäftspartnern und anderen Stakeholdern – die Möglichkeit, sicher und vertraulich auf potenzielle Verstöße oder Missstände im Zusammenhang mit unserem Unternehmen aufmerksam zu machen. Sie steht für Hinweise aus allen Geschäftsbereichen und Tochtergesellschaften zur Verfügung und erstreckt sich auf die gesamte Lieferkette.

Die Hinweisgeber-Meldestelle ermöglicht es, Meldungen über mögliche Verstöße oder Missstände zu machen, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Unethische Geschäftspraktiken und Gesetzesverstöße
  • Menschenrechts­verletzungen
  • Umweltbezogene Beschwerden

Bitte beachten Sie, dass die Meldekanäle nicht für allgemeine Beschwerden oder Produkt- und Gewährleistungsanfragen genutzt werden können.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Verfahrensordnung für das Hinweisgeberverfahren.

Meldung eines Verstoßes

Unsere Ombudsstelle

Um die Unabhängigkeit und Vertraulichkeit zu gewährleisten, haben wir die Plan A – Kanzlei für Strafrecht als externe Ombudsstelle beauftragt. Diese agiert als Vertrauensanwalt und Teil unseres Compliance-Management-Systems. Die Anwälte von Plan A sind Ihre Anlaufstelle für Hinweise zu unethischen Geschäftspraktiken, rechtlichen Verstößen oder Auffälligkeiten im Unternehmensbereich.

Um eine effektive Untersuchung zu gewährleisten, ist es hilfreich, wenn Hinweisgeber möglichst detaillierte Informationen bereitstellen, darunter:

  • Namen der beteiligten Personen
  • Art der Beschwerde und wie der Hinweisgeber darauf aufmerksam wurde
  • Betroffene Personen oder Parteien (z.B. Mitarbeiter, Geschäftspartner)
  • Eine möglichst genaue Schilderung des Vorfalls (Was ist passiert? Wann und wo ist es passiert? War es ein einmaliger Vorfall oder ein wiederholter Verstoß?)
  • Dokumentarische Beweise, die den Vorfall unterstützen (falls vorhanden)
  • Alle weiteren wichtigen Informationen, die zur Klärung des Vorfalls beitragen können

Anonymität und Vertraulichkeit

Unser Unternehmen ermöglicht es Hinweisgebern, sich anonym an die Meldestelle zu wenden. Eine Kontaktaufnahme kann jedoch hilfreich sein, um Rückfragen zu klären und die Untersuchung effektiv zu unterstützen. Wird die Identität des Hinweisgebers offengelegt, behandeln wir diese vertraulich.

Schutz des Hinweisgebers

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber sowie alle beteiligten Mitarbeiter umfassend vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. Dies umfasst den Schutz vor Schikane, Benachteiligung, ungerechtfertigter Kündigung, Disziplinarmaßnahmen und Diskriminierung. Informationen werden nach dem Need-to-Know-Prinzip nur den Personen zugänglich gemacht, die unmittelbar an der Untersuchung beteiligt sind. Zudem haben Hinweisgeber das Recht, im Rahmen der Untersuchung gehört zu werden.

Disqualifikation

Schutzmaßnahmen entfallen bei vorsätzlichen Falschaussagen oder grober Fahrlässigkeit, wobei in solchen Fällen die verantwortliche Person für entstandene Schäden haftbar gemacht werden kann.

Kommunikationswege für die Einreichung

Für die Einreichung von Hinweisen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Kontaktformular

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um Ihren Hinweis einzureichen. Sie können anonym bleiben. Detaillierte Angaben (Was, Wann, Wo) unterstützen die schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens.

E-Mail

Senden Sie Ihre Hinweise an ombudsstelle@kanzlei‑plan‑a.de. Bitte beschreiben Sie den Vorfall präzise (Was, Wann, Wo). Ihre Meldung wird vertraulich und auf Wunsch anonym bearbeitet.

Telefonische Meldung

Kontaktieren Sie unsere Ombudsstelle unter 0211 54 28 24 0, um Ihren Hinweis vertraulich zu melden. Auf Wunsch bleibt Ihre Identität anonym. Genaue Angaben erleichtern die Bearbeitung erheblich.

Beschwerdeformular

Sie haben die Möglichkeit, über das folgende Formular direkt eine Beschwerde an die Ombudsstelle zu richten.

Identität des Beschwerdeführers:

Möchten Sie Ihre Identität offenlegen? Wenn ja, Name angeben:

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