Im Rahmen unserer Verpflichtungen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben wir eine vertrauenswürdige Hinweisgeber-Meldestelle eingerichtet. Diese Meldestelle bietet allen internen und externen Hinweisgebern – einschließlich Mitarbeitenden, Leiharbeitnehmern, Geschäftspartnern und anderen Stakeholdern – die Möglichkeit, sicher und vertraulich auf potenzielle Verstöße oder Missstände im Zusammenhang mit unserem Unternehmen aufmerksam zu machen. Sie steht für Hinweise aus allen Geschäftsbereichen und Tochtergesellschaften zur Verfügung und erstreckt sich auf die gesamte Lieferkette.
Die Hinweisgeber-Meldestelle ermöglicht es, Meldungen über mögliche Verstöße oder Missstände zu machen, insbesondere in den folgenden Bereichen:
Bitte beachten Sie, dass die Meldekanäle nicht für allgemeine Beschwerden oder Produkt- und Gewährleistungsanfragen genutzt werden können.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Verfahrensordnung für das Hinweisgeberverfahren.
Um die Unabhängigkeit und Vertraulichkeit zu gewährleisten, haben wir die Plan A – Kanzlei für Strafrecht als externe Ombudsstelle beauftragt. Diese agiert als Vertrauensanwalt und Teil unseres Compliance-Management-Systems. Die Anwälte von Plan A sind Ihre Anlaufstelle für Hinweise zu unethischen Geschäftspraktiken, rechtlichen Verstößen oder Auffälligkeiten im Unternehmensbereich.
Um eine effektive Untersuchung zu gewährleisten, ist es hilfreich, wenn Hinweisgeber möglichst detaillierte Informationen bereitstellen, darunter:
Unser Unternehmen ermöglicht es Hinweisgebern, sich anonym an die Meldestelle zu wenden. Eine Kontaktaufnahme kann jedoch hilfreich sein, um Rückfragen zu klären und die Untersuchung effektiv zu unterstützen. Wird die Identität des Hinweisgebers offengelegt, behandeln wir diese vertraulich.
Wir verpflichten uns, Hinweisgeber sowie alle beteiligten Mitarbeiter umfassend vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. Dies umfasst den Schutz vor Schikane, Benachteiligung, ungerechtfertigter Kündigung, Disziplinarmaßnahmen und Diskriminierung. Informationen werden nach dem Need-to-Know-Prinzip nur den Personen zugänglich gemacht, die unmittelbar an der Untersuchung beteiligt sind. Zudem haben Hinweisgeber das Recht, im Rahmen der Untersuchung gehört zu werden.
Schutzmaßnahmen entfallen bei vorsätzlichen Falschaussagen oder grober Fahrlässigkeit, wobei in solchen Fällen die verantwortliche Person für entstandene Schäden haftbar gemacht werden kann.
Für die Einreichung von Hinweisen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Nutzen Sie unser Kontaktformular, um Ihren Hinweis einzureichen. Sie können anonym bleiben. Detaillierte Angaben (Was, Wann, Wo) unterstützen die schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens.
Senden Sie Ihre Hinweise an ombudsstelle@kanzlei‑plan‑a.de. Bitte beschreiben Sie den Vorfall präzise (Was, Wann, Wo). Ihre Meldung wird vertraulich und auf Wunsch anonym bearbeitet.
Kontaktieren Sie unsere Ombudsstelle unter 0211 54 28 24 0, um Ihren Hinweis vertraulich zu melden. Auf Wunsch bleibt Ihre Identität anonym. Genaue Angaben erleichtern die Bearbeitung erheblich.
Sie haben die Möglichkeit, über das folgende Formular direkt eine Beschwerde an die Ombudsstelle zu richten.
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